Im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielt die vorvertragliche Anzeigepflicht eine entscheidende Rolle. Diese Pflicht besagt, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss alle relevanten Gesundheitsinformationen und beruflichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß angeben muss. Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann weitreichende Folgen haben und im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert.
Eine Anzeigepflichtverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens oder anderer relevanter Angaben bewusst oder unbewusst falsche oder unvollständige Angaben macht. Typische Beispiele sind das Verschweigen von Vorerkrankungen, laufenden Behandlungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die für die Risikobewertung des Versicherers wichtig sind.
Die Konsequenzen einer Anzeigepflichtverletzung sind gravierend und variieren je nach Schwere des Verstoßes:
– Rücktritt vom Vertrag: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurde.
– Vertragsanpassung: Wenn die Verletzung der Anzeigepflicht als fahrlässig eingestuft wird, kann der Versicherer eine Vertragsanpassung verlangen, die häufig zu höheren Prämien oder geänderten Leistungen führt.
– Kündigung: In besonders schweren Fällen, etwa bei Vorsatz, kann der Versicherer den Vertrag sogar kündigen.
Versicherungsnehmer sollten unbedingt alle Gesundheitsfragen und sonstigen Angaben im Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Es ist ratsam, bei Unsicherheiten eine fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Missverständnisse zu vermeiden. Sollte der Versicherer eine Anzeigepflichtverletzung geltend machen, ist es wichtig, schnell zu handeln und rechtlichen Rat einzuholen, um Widerspruch oder Abwehrmöglichkeiten zu prüfen.
Eine Anzeigepflichtverletzung kann Ihre Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich gefährden. Um solche Probleme zu vermeiden, ist eine sorgfältige Antragstellung unabdingbar. Wenn Sie mit Vorwürfen der Anzeigepflichtverletzung konfrontiert werden, kann die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht entscheidend sein.
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